Mietvertrag & Haftungsausschluss

  • Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel und / oder Schäden dem Vermieter mit. Eventuell anfallende Reparaturen müssen umgehend an den Vermieter mitgeteilt werden. Sämtliche Beanstandungen sind schriftlich vor der Übernahme des E-Bikes auf dem Vertrag zu vermerken.
  • Der Einsatz der Mietgegenstände auf Down-Hill Strecken, in Bike-Parks oder auf Trails ist ausdrücklich verboten! Jegliche Schäden, die auf derartige Einsätze zurückzuführen sind, gehen zu 100% zu Lasten des Mieters.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die auf unsachgemäßes und fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Abstellung des Fahrzeugs und die nachweisliche Sicherung und Versperrung an geeigneten Abstellplätzen verantwortlich.
  • Alle Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Bei Diebstahl ist der Nachweis zu erbringen, dass der Mietgegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls abgesperrt war. Der Mieter muss alle ihm übergebenen Absperrschlüssel vorweisen können. Der Selbstbehalt beträgt 85% des Produktwertes und ist vom Mieter zu tragen. Eine polizeiliche Anzeige ist Pflicht.
  • Die Haftung des Vermieters auf Personen- und Sachschäden wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadenskosten wie Sachverständigungskosten oder Wertminderung.
  • Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für Unfälle noch sonstige Ereignisse während der Mietdauer haftet und bestätigt, umfangreich auf den Betrieb des E-Bikes eingeschult worden zu sein.
  • Der Mieter kennt die gültige STVO (Straßenverkehrsordnung), sofern die E-Bikes auf öffentlichen Straßen zugelassen sind und erklärt, zur Lenkung des E-Bikes berechtigt und in der körperlichen und geistigen Voraussetzung zu sein.
  • Die STVO ist einzuhalten.
  • Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht.
  • DSVGO: Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Folgende Kundendaten werden gespeichert: Vorname, Nachname, Mail-Adresse, Personalausweisnummer, Reisepassnummer, Straße, Postleitzahl, Ort und Telefonnummer. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung (oder wegen gerichtlicher Aufforderung) unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet. Diese Zustimmung kann jederzeit zur Gänze oder teilweise schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an den Vermieter oder an info@skibikestadl.at zu senden.